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Gebrauchtwagen-Garantie
auf Wunsch.

Auf nahezu jedes Fahrzeug bieten wir eine Gebrauchtwagen-Garantie über CarGarantie Austria (Produkt CG Komfort) – wahlweise 12 oder bis zu 24 Monate. Sie ist optional und kommt zum Fahrzeugpreis hinzu; die Prämie hängt vor allem von der Motorleistung ab. Die Konditionen für Ihr Fahrzeug besprechen wir gerne persönlich.

Drei Stufen Absicherung

Was bei welchem
Schutz dabei ist.

Stufe 01 · Inklusive

Gesetzliche
Gewährleistung

  • Bei jedem Fahrzeug enthalten
  • §§ 922 ff. ABGB, VGG
  • Mängel, die bei Übergabe vorlagen
  • Anspruch auf Verbesserung, Preisminderung, Rücktritt
Laufzeit
Gesetzlich geregelt
Kosten
€ 0 · automatisch
Stufe 02 · Auf Wunsch

12 Monate
CarGarantie

  • 13 Baugruppen abgedeckt
  • Motor, Getriebe, Elektrik, Klima …
  • Selbstbehalt € 100 fix pro Fall
  • Über CG Komfort (CarGarantie)
Laufzeit
12 Mo · max. 250.000 km
Prämie
ca. € 500 – € 900 / Jahr
Stufe 03 · Auf Wunsch

24 Monate
CarGarantie

  • Gleicher Umfang wie Stufe 02
  • Doppelte Laufzeit
  • Selbstbehalt € 100 fix pro Fall
  • Bestes €/Monat-Verhältnis
Laufzeit
24 Mo · max. 250.000 km
Prämie (gesamt)
ca. € 1.000 – € 1.800

Die genaue Prämie hängt vor allem von der Motorleistung ab – höhere Leistung = höhere Prämie. Welche Konditionen für ein konkretes Fahrzeug gelten, besprechen wir gerne persönlich.

Gewährleistung ≠ Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB, VGG) ist eine Pflicht des Verkäufers für Mängel bei Übergabe – gilt für jedes Fahrzeug. Die Händler-Garantie über CarGarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung und tritt neben die Gewährleistung. Aus der Garantie selbst entstehen keine Ansprüche auf Rücktritt oder Preisminderung – sie deckt die fachgerechte Reparatur garantierter Baugruppen.

Was ist abgedeckt?

CG Komfort deckt 13 Baugruppen ab. Die wichtigsten im Überblick – die vollständige Aufzählung steht in den Garantiebedingungen:

Motor – Innenteile, Zylinderkopf, Steuerriemen, Ölkühler
Schalt-/Automatikgetriebe – Innenteile, Wandler, Steuergerät
Achs-/Verteilergetriebe – Gehäuse, Innenteile
Kraftübertragung – Antriebs-/Kardanwelle, Haldex, ASR
Lenkung – Lenkgetriebe, Hydraulikpumpe, Lenkhilfemotor
Bremsanlage – ABS-Steuergerät, -Hydraulik, Bremskraftverstärker
Kraftstoffanlage – Einspritz-/Hochdruckpumpe, Turbolader
Elektrische Anlage – Generator, Starter, Bordcomputer, Steuergeräte
Kühlsystem – Wasserpumpe, Kühler, Thermostat
Sicherheitssysteme – Airbag-, Gurtstraffer-Steuergerät
Klimaanlage – Kompressor, Kondensator, Verdampfer
Komfortelektrik – Fensterheber, Schiebedach, Zentralverriegelung
Abgasanlage – elektronische Bauteile der Abgasreinigung
Zusätzlich bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen: Elektromotoren des Antriebs, Hochvolt-Verkabelung, DC/DC-Wandler, Wechselrichter, elektrische Wasserpumpe, fahrzeugintegrierte Ladesteckdose, Steuergerät der Antriebsbatterie. Ladekabel sind ausgenommen.

Was ist nicht abgedeckt?

Selbstbehalt & Erstattungsgrenzen

Im Schadensfall trägt CarGarantie nicht zwingend alle Kosten. Die Mechanismen vor dem Kauf im Überblick:

Lohnkosten
100 % erstattet (Hersteller-Arbeitszeitrichtwerte)
Selbstbehalt
EUR 100,00 inkl. USt. fix je Schadensfall
Höchstgrenze älter als 7 Jahre
max. EUR 2.500 pro Schaden
Höchstgrenze ab 200 kW / 272 PS
max. EUR 10.000 pro Schaden

Materialkosten werden nach Laufleistung gestaffelt – über 100.000 km nur 40 %:

bis 50.000 km100 %bis 80.000 km70 %
bis 60.000 km90 %bis 90.000 km60 %
bis 70.000 km80 %bis 100.000 km50 %
über 100.000 km40 %

Obergrenze für die Gesamterstattung: Zeitwert des Fahrzeugs zum Schadenszeitpunkt.

Was Sie als Käufer beachten müssen

Damit die Garantie im Schadensfall greift, sind folgende Pflichten einzuhalten:

1. Wartung gemäß Herstellervorschrift – bei uns oder in einem KFZ-Meisterbetrieb, nach den Vorgaben Ihres Service-Hefts. Toleranz: max. 3.000 km oder 3 Monate über das Intervall hinaus.

2. Rechnungen aufbewahren – Inspektionen, Ölwechsel, Service. Werden im Schadensfall als Wertpflegenachweis benötigt.

3. Schaden vor Reparaturbeginn melden – am einfachsten direkt bei uns; alternativ telefonisch bei CarGarantie: +43 1 879 14 26 266 (Mo–Fr). Ohne vorherige Meldung und Freigabe keine Kostenübernahme.

4. Reparatur nur in markenanerkannter Vertragswerkstatt – oder bei uns. Reparaturen in freien Werkstätten ohne Markenanerkennung sind nicht gedeckt.

5. Kilometerzähler nicht manipulieren – Eingriffe führen zum Verlust des Garantieanspruchs.

6. 6-Monate-Verjährungsfrist – Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren 6 Monate ab Kenntnisnahme.

Im Schadensfall

  1. 1 Sofort melden – rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie CarGarantie unter +43 1 879 14 26 266. Nicht weiterfahren, wenn sich der Schaden vergrößern könnte.
  2. 2 Werkstatt wählen – am einfachsten bei uns (Abrechnung direkt mit CarGarantie). Alternativ markenanerkannte Vertragswerkstatt.
  3. 3 Freigabe abwarten – vor Reparaturbeginn wird ein Kostenvoranschlag an CarGarantie übermittelt.
  4. 4 Abrechnung – bei Reparatur in unserem Haus rechnen wir direkt mit CarGarantie ab; Sie zahlen nur Selbstbehalt und nicht erstattungspflichtige Positionen.

Auf einen Blick

Produkt CG Komfort (CarGarantie)
Laufzeit12 oder 24 Monate ab Garantiebeginn – frei wählbar
Kilometerlimitmax. 250.000 km Gesamtlaufleistung
GeltungsbereichÖsterreich; bei Urlaubs-/Geschäftsreisen auch EU (max. 6 Wochen)
Kosten für den KäuferOptional, abhängig vom Fahrzeug – vor allem von der Motorleistung. Konkrete Prämie auf Anfrage.
SelbstbehaltEUR 100,00 inkl. USt. (fix) pro Schadensfall
ÜbertragbarkeitBei Verkauf auf den neuen Halter – sofern Wartungsnachweise lückenlos
GarantiegeberCG Car-Garantie Versicherungs-AG, Wien

Verbindlich sind die Garantiebedingungen CG Komfort sowie die individuelle Garantievereinbarung, die Sie mit dem Kaufvertrag erhalten. Diese Übersicht ersetzt nicht das vollständige Bedingungswerk.

Nicht jedes Fahrzeug erhält Garantie – etwa bei Fahrzeugen über 15 Jahre, über 200.000 km, über 400 kW, mit Chiptuning oder LPG/CNG-Umbau sowie bei Verkäufen an gewerbliche Wiederverkäufer. In diesen Fällen ist das Fahrzeug im Inserat mit „Verkauf mit gesetzlicher Gewährleistung" gekennzeichnet – die gesetzliche Gewährleistung gilt selbstverständlich weiterhin.

Fragen zur Garantie?

Wir erklären es Ihnen.

Welche Garantie für ein konkretes Fahrzeug gilt – am einfachsten per Telefon oder WhatsApp.

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