Auf nahezu jedes Fahrzeug bieten wir eine Gebrauchtwagen-Garantie über CarGarantie Austria (Produkt CG Komfort) – wahlweise 12 oder bis zu 24 Monate. Sie ist optional und kommt zum Fahrzeugpreis hinzu; die Prämie hängt vor allem von der Motorleistung ab. Die Konditionen für Ihr Fahrzeug besprechen wir gerne persönlich.
Die genaue Prämie hängt vor allem von der Motorleistung ab – höhere Leistung = höhere Prämie. Welche Konditionen für ein konkretes Fahrzeug gelten, besprechen wir gerne persönlich.
Die gesetzliche Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB, VGG) ist eine Pflicht des Verkäufers für Mängel bei Übergabe – gilt für jedes Fahrzeug. Die Händler-Garantie über CarGarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung und tritt neben die Gewährleistung. Aus der Garantie selbst entstehen keine Ansprüche auf Rücktritt oder Preisminderung – sie deckt die fachgerechte Reparatur garantierter Baugruppen.
CG Komfort deckt 13 Baugruppen ab. Die wichtigsten im Überblick – die vollständige Aufzählung steht in den Garantiebedingungen:
Im Schadensfall trägt CarGarantie nicht zwingend alle Kosten. Die Mechanismen vor dem Kauf im Überblick:
Materialkosten werden nach Laufleistung gestaffelt – über 100.000 km nur 40 %:
Obergrenze für die Gesamterstattung: Zeitwert des Fahrzeugs zum Schadenszeitpunkt.
Damit die Garantie im Schadensfall greift, sind folgende Pflichten einzuhalten:
1. Wartung gemäß Herstellervorschrift – bei uns oder in einem KFZ-Meisterbetrieb, nach den Vorgaben Ihres Service-Hefts. Toleranz: max. 3.000 km oder 3 Monate über das Intervall hinaus.
2. Rechnungen aufbewahren – Inspektionen, Ölwechsel, Service. Werden im Schadensfall als Wertpflegenachweis benötigt.
3. Schaden vor Reparaturbeginn melden – am einfachsten direkt bei uns; alternativ telefonisch bei CarGarantie: +43 1 879 14 26 266 (Mo–Fr). Ohne vorherige Meldung und Freigabe keine Kostenübernahme.
4. Reparatur nur in markenanerkannter Vertragswerkstatt – oder bei uns. Reparaturen in freien Werkstätten ohne Markenanerkennung sind nicht gedeckt.
5. Kilometerzähler nicht manipulieren – Eingriffe führen zum Verlust des Garantieanspruchs.
6. 6-Monate-Verjährungsfrist – Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren 6 Monate ab Kenntnisnahme.
Verbindlich sind die Garantiebedingungen CG Komfort sowie die individuelle Garantievereinbarung, die Sie mit dem Kaufvertrag erhalten. Diese Übersicht ersetzt nicht das vollständige Bedingungswerk.
Nicht jedes Fahrzeug erhält Garantie – etwa bei Fahrzeugen über 15 Jahre, über 200.000 km, über 400 kW, mit Chiptuning oder LPG/CNG-Umbau sowie bei Verkäufen an gewerbliche Wiederverkäufer. In diesen Fällen ist das Fahrzeug im Inserat mit „Verkauf mit gesetzlicher Gewährleistung" gekennzeichnet – die gesetzliche Gewährleistung gilt selbstverständlich weiterhin.
Welche Garantie für ein konkretes Fahrzeug gilt – am einfachsten per Telefon oder WhatsApp.