Das „Pickerl" ist die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a Kraftfahrgesetz – gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültiges Pickerl drohen empfindliche Strafen und im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Was die Prüfung umfasst, wissen aber die wenigsten.
Wann ist das Pickerl fällig?
Bei neu zugelassenen Pkw das erste Mal nach drei Jahren, dann nach weiteren zwei Jahren, ab dann jährlich. Bei Gebrauchtwagen aus Neuwagen-Erstzulassung gilt dieselbe Logik – am einfachsten zu erkennen am Pickerl-Aufkleber an der Windschutzscheibe: Monat und Jahr darauf nennen den letztmöglichen Termin. Eine Toleranz von einem Monat vor und vier Monaten nach dem aufgedruckten Datum ist erlaubt; alles darüber hinaus gilt als „ohne gültiges Pickerl".
Was wird tatsächlich kontrolliert?
Die Prüfung dauert je nach Werkstatt zwischen 30 und 60 Minuten. Geprüft werden in erster Linie sicherheits- und umweltrelevante Komponenten:
- Bremsanlage – Bremswirkung, Belagstärke, Hydraulik, Handbremse
- Lenkung & Fahrwerk – Spiel, Stoßdämpfer, Achsenführung
- Reifen – Profiltiefe (Mindestens 1,6 mm; bei Winterreifen praktisch 4 mm), Alter, Schäden
- Beleuchtung – Scheinwerfer, Rück-/Bremsleuchten, Blinker, Nebelleuchten
- Abgase – Werte gemäß Erstzulassungs-Norm (Euro 4 / 5 / 6 …)
- Karosserie & Unterboden – Rost an tragenden Teilen
- Sicherheitsgurte und Airbag-Warnleuchten
- Hupe, Wischer, Spiegel
Was das Pickerl nicht prüft
Die Begutachtung ist eine Sicherheits- und Abgasprüfung, keine technische Gesamtinspektion. Insbesondere nicht geprüft werden:
- Innerer Zustand von Motor und Getriebe (kein Öl- oder Druckverlust-Test)
- Steuergeräte-Fehler, die keine Warnleuchte auslösen
- Klimaanlage, Komfortelektrik, Multimedia
- Verschleißzustand von Reifen unter dem gesetzlichen Minimum hinaus
- Kupplung, Lager, Manschetten – sofern noch nicht ausgeschlagen
Ein bestandenes Pickerl bedeutet also: Das Auto darf legal gefahren werden. Es bedeutet nicht: Das Auto ist in einem guten Zustand. Diesen Unterschied vergessen Käufer manchmal.
Mängel – was sind die Folgen?
Werden Mängel festgestellt, unterscheidet § 57a drei Stufen:
- Leichte Mängel – Pickerl wird erteilt, Mängel sollten zeitnah behoben werden (z. B. defekte Glühbirne, leicht abgenutzte Wischer)
- Schwere Mängel – Pickerl wird nicht erteilt, Mängel müssen vor Wiedervorführung behoben werden. Das Fahrzeug darf weiterhin gefahren werden, aber nur zur Reparatur und zur Wiedervorführung
- Mit Gefahr im Verzug – Pickerl wird sofort entzogen, Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden (z. B. durchgerostete tragende Teile, Bremsen-Totalausfall)
Die Wiedervorführung nach Mängelbehebung muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen, sonst zählt es als neue Begutachtung.
Was kostet das Pickerl?
Die Begutachtung kostet je nach Werkstatt zwischen € 60 und € 100 für einen Pkw. Werkstätten wie ÖAMTC oder ARBÖ sind oft am günstigsten, gewerbliche Markenwerkstätten meist am teuersten. Die Kosten für die Behebung gefundener Mängel kommen extra dazu – und können bei älteren Fahrzeugen den Verkaufswert übersteigen.
Bei uns immer mit gültigem Pickerl
Alle verkaufsfertigen Fahrzeuge bei Autohaus M&A werden mit gültigem § 57a-Pickerl übergeben. Ist das Pickerl bei Verkauf abgelaufen oder läuft innerhalb der nächsten 1–2 Monate ab, lassen wir es vor der Übergabe frisch ausstellen – schwere Mängel werden dabei vor Verkauf behoben.