Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Internetseiten der Autohaus M & A e.U. (im Folgenden „Autohaus M&A")

Firma: Autohaus M & A e.U.
Firmenbuchnummer: 386521p
Adresse: Biberhaufenweg 19A, 1220 Wien
UID-Nummer: ATU 61526646
E-Mail: info@munda.at
Telefon: +43 664 8871 6789

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Informationen und Inhalte, die auf den Internetseiten der Autohaus M & A e.U. unter munda.at sowie auf von Autohaus M&A betriebenen Inseraten auf Drittplattformen (z. B. AutoScout24, willhaben, mobile.de) bereitgestellt werden. Sie regeln das Verhältnis zwischen Autohaus M&A und dem Nutzer der Website bzw. dem Kaufinteressenten. Die Bedingungen des konkreten Fahrzeugkaufvertrags werden ausschließlich im jeweiligen schriftlichen Kaufvertrag zwischen Autohaus M&A und dem Käufer geregelt.

2. Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrecht

Alle Inhalte auf den Webseiten von Autohaus M&A, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken, Fahrzeugfotos, Videos und Layouts, sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung dieser Inhalte, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder Speicherung in Datenbanken zu kommerziellen Zwecken oder die Weitergabe an Dritte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Autohaus M&A nicht gestattet. Die auf den Webseiten genannten Marken- und Warenzeichen unterliegen den geltenden Kennzeichenrechten und den Besitzrechten der jeweiligen Eigentümer.

3. Verbindlichkeit von Inseraten

Die Darstellung von Fahrzeugen auf munda.at sowie auf Drittplattformen stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Autohaus M&A bemüht sich um vollständige und zutreffende Fahrzeugbeschreibungen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der online dargestellten Fahrzeugdaten (z. B. Ausstattung, Kilometerstand, Erstzulassung, Mängelhinweise). Verbindlich ist ausschließlich die im individuellen schriftlichen Kaufvertrag zwischen den Vertragsparteien festgehaltene Fahrzeugbeschreibung.

4. Haftungsausschluss

Autohaus M&A übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der auf den Webseiten bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen oder durch fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Autohaus M&A vor. Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen (insbesondere § 6 KSchG, PHG, ABGB) unberührt. Autohaus M&A behält sich vor, Teile oder das gesamte Angebot der Webseiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen.

5. Gewährleistung

Für Mängel an Gebrauchtfahrzeugen haftet Autohaus M&A nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 922 ff. ABGB sowie des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG, BGBl. I Nr. 175/2021). Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 24 Monate ab Übergabe des Fahrzeugs. Für innerhalb eines Jahres ab Übergabe hervorkommende Mängel wird gemäß § 11 VGG vermutet, dass diese bereits bei Übergabe vorhanden waren (Beweislastumkehr).

Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Gewährleistungsfrist gemäß § 9 VGG einvernehmlich auf 12 Monate verkürzt werden. Eine solche Verkürzung ist nur dann wirksam, wenn sie zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich und individuell im jeweiligen schriftlichen Kaufvertrag vereinbart wird; eine Verkürzung allein durch diese AGB ist nicht zulässig und entfaltet keine Wirkung. Der Verbraucher wird vor Vertragsabschluss eigens auf die beabsichtigte Verkürzung hingewiesen und stimmt dieser durch seine Unterschrift auf dem Kaufvertrag zu.

Normale, dem Alter und der Laufleistung entsprechende Abnutzung von Verschleißteilen (z. B. Bremsbeläge, Reifen, Wischerblätter, Auspuff) stellt keinen Mangel dar. Ebenso ausgenommen sind Mängel, die durch nicht sach- und fachgerechte Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Reparatur nach Übergabe entstanden sind. Bei Übergabe bekannte und im Kaufvertrag dokumentierte Mängel sind von der Gewährleistung ausgenommen.

Die Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftung) ist von einer zusätzlich gewährten Händler-Garantie zu unterscheiden. Bei einem Großteil unserer Fahrzeuge gewährt Autohaus M&A eine 12-monatige Händler-Garantie über CarGarantie (Produkt CG Komfort) für die im Garantiezertifikat genannten Baugruppen. Ob für ein konkretes Fahrzeug eine Händler-Garantie besteht, wird im jeweiligen Verkaufsinserat und im Kaufvertrag ausdrücklich ausgewiesen; bei Fahrzeugen ohne Händler-Garantie wird dies entsprechend gekennzeichnet. Die Händler-Garantie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung und schränkt diese in keinem Fall ein; sie begründet jedoch keine Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Preisminderung. Inhalt, Umfang, Eigenanteile und Voraussetzungen ergeben sich aus den Garantiebedingungen CG Komfort sowie der individuellen Garantievereinbarung, die der Käufer mit dem Kaufvertrag erhält. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Garantieseite.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälliger Nebenkosten (insbesondere Überstellungs-, Anmelde- und Typisierungskosten) Eigentum von Autohaus M&A. Eine Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über das Fahrzeug ist dem Käufer vor vollständiger Zahlung untersagt. Der Käufer hat Autohaus M&A unverzüglich zu verständigen, wenn auf das unter Eigentumsvorbehalt stehende Fahrzeug von dritter Seite zugegriffen wird (z. B. Pfändung).

7. Haftung bei Links zu externen Webseiten

Autohaus M&A übernimmt keine Haftung für Inhalte externer Webseiten, auf die mittels Links verwiesen wird. Eine Haftung tritt nur ein, wenn Autohaus M&A von rechtswidrigen Inhalten auf den verlinkten Seiten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung dieser Inhalte zu verhindern. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine rechtswidrigen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar. Autohaus M&A hat keinen Einfluss auf die Gestaltung, Inhalte oder Urheberschaft dieser Seiten und distanziert sich ausdrücklich von allen Veränderungen, die nach der Verlinkung vorgenommen wurden.

8. Rücktrittsrecht im Fernabsatz (FAGG)

Schließt ein Verbraucher mit Autohaus M&A einen Kaufvertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon, Online-Formular) ab, steht ihm gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz am Fahrzeug erlangt. Eine vor Vertragsabschluss am Geschäftssitz von Autohaus M&A durchgeführte Besichtigung oder Probefahrt führt nach der Rechtsprechung des OGH (9 Ob 39/22h; 5 Ob 168/24b) für sich allein nicht zum Ausschluss des Fernabsatzgeschäftes; entscheidend ist, ob es im Rahmen des persönlichen Kontakts zu Vertragsverhandlungen gekommen ist.

Der Rücktritt kann formfrei erklärt werden (per Brief, E-Mail, telefonisch oder unter Verwendung des Muster-Widerrufsformulars). Maßgeblich ist die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Im Falle eines Rücktritts hat der Verbraucher das Fahrzeug binnen 14 Tagen ab Rücktrittserklärung zurückzustellen. Hat der Verbraucher das Fahrzeug über das zur Feststellung der Beschaffenheit notwendige Ausmaß hinaus in Gebrauch genommen (z. B. Anmeldung, Nutzung im Straßenverkehr), kann ein Wertersatz gemäß § 16 FAGG anfallen, sofern der Verbraucher hierüber vor Vertragsschluss in der Widerrufsbelehrung informiert wurde.

9. Stornogebühr / Reugeld

Bei rechtswirksam zustande gekommenen Kaufverträgen, die nicht unter das gesetzliche Rücktrittsrecht (Pkt. 8) fallen – insbesondere bei am Geschäftssitz unterzeichneten Verträgen – vereinbaren die Vertragsparteien für den Fall, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt, ohne dass dem Verkäufer ein Vertretenmüssen anzulasten ist, ein Reugeld in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Diese Stornogebühr deckt insbesondere die durch die Reservierung des Fahrzeugs entstehenden Aufwendungen sowie den entgangenen Gewinn pauschal ab.

Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen tatsächlich höheren Schaden konkret nachzuweisen und geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern bleibt das richterliche Mäßigungsrecht gemäß § 7 KSchG iVm § 1336 ABGB unberührt. Die Vereinbarung eines Reugeldes ist Bestandteil des schriftlichen Kaufvertrags und entfaltet nur dort Wirkung, wo sie individuell vereinbart wurde.

10. Probefahrten

Probefahrten erfolgen nach Terminvereinbarung. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins sowie eines amtlichen Lichtbildausweises. Über die Probefahrt wird ein gesondertes Probefahrtprotokoll erstellt, das die Identität des Interessenten, den Zustand des Fahrzeugs vor und nach der Probefahrt sowie die nachstehenden Versicherungs- und Haftungsbedingungen festhält.

Versicherungsschutz: Das vom Verkäufer für Probefahrten verwendete Kennzeichen ist ausschließlich im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Diese deckt Personen- und Sachschäden Dritter im gesetzlichen Umfang ab. Eine Kasko- oder Insassenunfallversicherung besteht nicht. Schäden am Probefahrzeug selbst – gleich aus welcher Ursache (Unfall, Diebstahl, Vandalismus, Beschädigung beim Parken etc.) – sind daher von keiner Versicherung des Verkäufers gedeckt. Der Interessent haftet für sämtliche während der Probefahrt am Probefahrzeug eintretenden Schäden in voller Höhe, sofern er diese zu vertreten hat.

Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, alkohol- oder suchtmittelbedingten Schäden sowie bei Verstoß gegen Auflagen des Probefahrtprotokolls oder gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften haftet der Interessent darüber hinaus auch gegenüber Dritten für jene Schäden, die nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt sind (z. B. Regressansprüche der Versicherung). Dem Interessenten wird ausdrücklich empfohlen, sich über den eigenen Versicherungsschutz (z. B. Mitversicherung in einer bestehenden Polizze) zu informieren.

Die Probefahrt ist auf das österreichische Staatsgebiet beschränkt; Auslandsfahrten sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers untersagt und führen darüber hinaus zum Erlöschen des Haftpflicht-Versicherungsschutzes im jeweiligen Ausland.

11. Bestimmungen gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG)

Mit der Zusendung persönlicher oder geschäftlicher Daten (z. B. E-Mail-Adresse, Name, Anschrift, Telefonnummer) erklärt sich der Absender mit der Verarbeitung dieser Daten durch Autohaus M&A im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung eines Fahrzeugkaufs einverstanden. Autohaus M&A ist berechtigt, dem Absender E-Mails im Einklang mit dem TKG zuzusenden, bis ein Widerruf erfolgt. Zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der angebotenen Dienste sowie zum Schutz der Systeme ist Autohaus M&A berechtigt, technische Daten wie IP-Adressen, Logs und Verbindungsdaten zu verarbeiten. Die Nutzung der Kontaktdaten von Autohaus M&A zu Werbezwecken durch Dritte ist untersagt; rechtliche Schritte gegen Verstöße, insbesondere gegen das Versenden von Spam-Mails, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

12. Elektronische Rechnungsstellung

Autohaus M&A ist berechtigt, Rechnungen an Kunden in elektronischer Form (insbesondere per E-Mail im PDF-Format) zu übermitteln. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsübermittlung ausdrücklich zu. Auf Wunsch wird die Rechnung zusätzlich in Papierform übermittelt.

13. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Autohaus M&A ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gemäß Art. 6 Rom-I-VO unberührt. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland gilt § 14 KSchG.

Stand: Mai 2026 – Version 2.2