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Häufige
Fragen.

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Fahrzeugkauf, Finanzierung, Garantie, Eintausch und Übergabe. Frage nicht dabei? Sprechen Sie uns einfach an – wir antworten meist innerhalb einer Stunde.

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Über uns & Kontakt Fahrzeugkauf Finanzierung Garantie & Gewährleistung Eintauschen & Verkaufen Übergabe & Nach dem Kauf
Kategorie 01

Über uns & Kontakt.

Wo befindet sich Autohaus M&A?

Biberhaufenweg 19A, 1220 Wien (22. Bezirk, Donaustadt). Mit den Öffis: U2 bis Aspernstraße, von dort 5 Minuten mit dem Bus. Mit dem Auto über die A23, Abfahrt Hirschstetten. Parkplätze direkt vor dem Haus, kostenfrei.

Wann haben Sie geöffnet?

Mo–Fr 09:00–19:00, Sa 10:00–15:00. Sonntag und an österreichischen Feiertagen geschlossen. Spontan vorbeikommen ist möglich – für längere Termine (Probefahrt, Begutachtung, Vertragsabschluss) bitten wir aber um Voranmeldung.

Brauche ich einen Termin?

Für eine erste Besichtigung nicht. Für Probefahrten, Kaufabwicklung oder Eintauschbewertung empfehlen wir eine kurze Voranmeldung per Telefon oder WhatsApp – dann steht Ihnen ein Mitarbeiter ungeteilt zur Verfügung und Sie warten nicht. Termin können Sie auch online über Probefahrt buchen vereinbaren.

Wie erreiche ich Sie am schnellsten?

Per Telefon oder WhatsApp unter +43 664 8871 6789. WhatsApp während der Öffnungszeiten meist innerhalb einer Stunde. E-Mails an info@munda.at beantworten wir innerhalb eines Werktages.

Kategorie 02

Fahrzeugkauf.

Wie läuft der Kauf bei Ihnen ab?

Fahrzeug aus unserem Bestand wählen, Probefahrt machen, Finanzierung und ggf. Garantie klären. Bei Einigung füllen wir den WKO-Kaufvertrag aus (auch online vorbereitbar). Sie zahlen oder finanzieren, schließen die Kfz-Versicherung ab (wir helfen bei der Suche) und melden selbst bei der Zulassungsstelle an – dann holen Sie das Auto fahrbereit mit gültigem § 57a-Pickerl ab.

Kann ich eine Probefahrt machen?

Selbstverständlich. Probefahrten sind kostenlos und unverbindlich. Bitte bringen Sie Führerschein und Lichtbildausweis mit. Termin können Sie unkompliziert per WhatsApp, Telefon oder online vereinbaren.

Wie ist die Probefahrt versichert?

Als Lenker sind Sie über unsere Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt – Schäden an Dritten sind versichert. Eine Vollkasko für eigene Schäden am Probefahrzeug besteht nicht: dafür haftet der Lenker. Bagatellschäden handhaben wir in der Praxis kulant.

Werden alle Fahrzeuge mit § 57a-Pickerl verkauft?

Ja, alle unsere verkaufsfertigen Fahrzeuge werden mit gültigem § 57a-Pickerl übergeben – sofern im Inserat nicht ausdrücklich anders vermerkt (etwa bei Bastlerfahrzeugen oder Verkauf ohne Gewährleistung).

Wird das Fahrzeug vor Übergabe geprüft?

Ja. Jedes Fahrzeug durchläuft vor dem Verkauf eine mechanische und optische Prüfung: Karosserie, Bremsen, Reifen, Flüssigkeiten, Beleuchtung, Elektrik. Notwendige Reparaturen erledigen wir vor der Übergabe – ein Ölservice ist bei jedem Fahrzeug inklusive.

Bekomme ich einen schriftlichen Kaufvertrag?

Ja. Wir verwenden den standardisierten Kfz-Kaufvertrag der Wirtschaftskammer. Sie können den Vertrag online vorbereiten oder bei uns vor Ort gemeinsam ausfüllen. Sie erhalten ein vollständig unterschriebenes Exemplar.

Kategorie 03

Finanzierung.

Bieten Sie Finanzierung an?

Ja. Wir vermitteln Finanzierungsangebote etablierter Bankpartner. Laufzeiten bis 84 Monaten möglich, auch ohne Anzahlung. Eine erste Wunschrate berechnen können Sie direkt auf unserer Startseite.

Welche Laufzeiten und Zinssätze sind möglich?

Üblicherweise zwischen 12 und 84 Monaten Laufzeit. Der Effektivzinssatz hängt von Bonität, Laufzeit und Anzahlung ab – auf unserem Finanzierungsrechner ist als Richtwert 7,9 % p. a. hinterlegt. Die konkreten Konditionen für Ihren Fall erhalten Sie auf Anfrage bzw. nach Einreichung der Unterlagen.

Brauche ich eine Anzahlung?

Nein, nicht zwingend. Eine Anzahlung senkt die monatliche Rate und kann die Zinskonditionen verbessern, ist aber keine Voraussetzung. Wir richten die Finanzierung nach Ihren Möglichkeiten ein.

Wie schnell bekomme ich eine Finanzierungszusage?

Nach Einreichung der Unterlagen (Lohn-/Einkommensnachweis, Lichtbildausweis, ggf. Meldezettel) bekommen Sie üblicherweise innerhalb von 1–2 Werktagen eine Rückmeldung. Bei einfachen Fällen oft noch am gleichen Tag.

Kann ich auch als Student, Pensionist oder Selbständiger finanzieren?

Grundsätzlich ja, die Entscheidung trifft die Bank im Einzelfall. Bei Studenten ist oft ein Bürge erforderlich; Pensionisten und Selbständige werden mit entsprechenden Einkommensnachweisen meist problemlos finanziert. Sprechen Sie uns einfach an – wir vermitteln das passende Angebot.

Kategorie 04

Garantie & Gewährleistung.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB, VGG) ist eine Pflicht des Verkäufers für Mängel, die bei Übergabe bereits vorlagen – sie gilt für jedes Fahrzeug, kostet Sie nichts. Die Händler-Garantie über CarGarantie Austria ist eine freiwillige, kostenpflichtige Zusatzleistung und deckt darüber hinaus konkrete Bauteile bei späteren Schäden. Mehr Details auf der Garantie-Seite.

Was deckt die CarGarantie ab?

Motor, Schalt-/Automatikgetriebe, Achs-/Verteilergetriebe, Lenkung, Bremsanlage, Kraftstoff-, Kühl-, Klima- und Komfortelektrik – die vollständige Aufzählung steht in den Garantiebedingungen. Bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen kommen Elektromotoren des Antriebs, Hochvolt-Verkabelung, Wechselrichter und Steuergerät der Antriebsbatterie dazu (ausgenommen Ladekabel).

Was kostet die Garantie?

Die Garantie ist eine optionale Zusatzleistung und kommt zum Fahrzeugpreis hinzu. Die genaue Prämie hängt vor allem von der Motorleistung ab (höhere Leistung = höhere Prämie) und ist wählbar mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit. Konkrete Konditionen für Ihr Wunschfahrzeug besprechen wir gerne persönlich.

Welche Werkstätten kann ich im Garantiefall nutzen?

Reparaturen im Garantiefall müssen in einer markenanerkannten Vertragswerkstatt erfolgen – oder direkt bei uns. Vor jeder Reparatur muss der Schaden bei CarGarantie gemeldet und freigegeben werden, sonst keine Kostenübernahme. Am einfachsten: Sie rufen uns an, wir leiten alles in die Wege.

Gibt es einen Selbstbehalt?

Ja: € 100,00 inkl. USt. fix pro Schadensfall. Lohnkosten werden zu 100 % erstattet (Hersteller-Arbeitszeitrichtwerte); Materialkosten werden nach Laufleistung gestaffelt erstattet – über 100.000 km nur 40 %. Details und Höchstgrenzen auf der Garantie-Seite.

Kategorie 05

Eintauschen & Verkaufen.

Kaufen Sie auch Fahrzeuge an?

Ja, in drei Varianten: Direktkauf (wir kaufen Ihr Auto), Inzahlungnahme (Ihr altes Auto als Anzahlung auf einen Kauf bei uns – inkl. € 500 Eintausch-Bonus), oder Vermittlungsverkauf (wir verkaufen Ihr Auto in Ihrem Namen).

Wie wird der Eintausch- oder Ankaufswert berechnet?

Wir orientieren uns am tagesaktuellen Marktwert (Eurotax/DAT, vergleichbare Inserate) und beziehen Zustand, Kilometerstand, Ausstattung und Saisonnachfrage mit ein. Ein fairer Marktpreis – keine künstlichen „Schnäppchen", keine Wunschpreise.

Was ist Vermittlungsverkauf?

Wir verkaufen Ihr Fahrzeug in Ihrem Namen – Sie bekommen den Verkaufspreis abzüglich vorab vereinbarter Provision. Sinnvoll vor allem bei Premium- oder seltenen Modellen, wo der höhere Preis die Wartezeit rechtfertigt. Welche Variante besser passt, klären wir beim Begutachtungstermin.

Bekomme ich die Auszahlung sofort?

Beim Direktkauf: ja – Sofortauszahlung per Banküberweisung oder Barzahlung, wie es Ihnen lieber ist. Bei der Inzahlungnahme: der Eintauschwert wird direkt vom Kaufpreis Ihres neuen Fahrzeugs abgezogen. Beim Vermittlungsverkauf erfolgt die Auszahlung nach erfolgreichem Verkauf des Fahrzeugs.

Kategorie 06

Übergabe & nach dem Kauf.

Wer übernimmt die Anmeldung des neuen Fahrzeugs?

Die Anmeldung erledigen Sie selbst bei Versicherung bzw. Zulassungsstelle und holen das Fahrzeug dann mit Ihren Kennzeichen bei uns ab. Bei der Wahl einer günstigen Kfz-Versicherung helfen wir und vermitteln Angebote unserer Partner. Bei Eintausch übernehmen wir auf Wunsch die Abmeldung Ihres bisherigen Fahrzeugs.

Brauche ich eine eigene Versicherung?

Ja, ein Fahrzeug darf in Österreich nur mit einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung zugelassen werden. Wenn Sie noch keine Versicherung haben, vermitteln wir Ihnen gerne ein passendes Angebot über unsere Partner.

Wo kann ich Service und Inspektion machen lassen?

Solange Garantie besteht: markenanerkannte Vertragswerkstatt oder bei uns – wichtig sind fachgerechte Durchführung und lückenloser Service-Nachweis (Toleranz max. 3.000 km oder 3 Monate). Nach Ablauf der Garantie haben Sie freie Werkstattwahl.

Was passiert bei einer Reklamation?

Melden Sie sich am einfachsten direkt bei uns – wir prüfen den Sachverhalt und finden gemeinsam eine Lösung. Bei einem Garantiefall melden wir den Schaden bei CarGarantie an und unterstützen Sie im weiteren Prozess. Die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig davon.

Bleiben Sie nach dem Kauf erreichbar?

Ja. Werkstattfragen, Versicherungsanpassungen, Wiederzulassung nach Schaden – was auch immer Sie brauchen, ein Anruf reicht. Auch fünf Jahre nach dem Kauf.

Frage nicht dabei?

Sprechen Sie
mit uns.

Wir antworten meist innerhalb einer Stunde – am schnellsten per Telefon oder WhatsApp. Sie können auch einfach vorbeikommen, ohne Termin.

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